Warum ist Tau- oder Streusalz verboten?
Das Streuen von Salz belastet den Boden, verdrängt Nährstoffe im Erdreich und schädigt die Straßenbäume. Auch die Bodenqualität und das Grundwasser können durch zu viel Salz in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Beseitigung oder Eindämmung der Salzschäden verursacht jährlich enorme Kosten. In vielen Gemeinden ist deshalb der private Einsatz von Streusalz ausdrücklich verboten und mit einem Bußgeld belegt. Der Einsatz von Streusalz trotz Verbots kann als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Die Höhe regelt jede Kommune für sich.
Was kann man anstelle von Streusalz nehmen?
Sie suchen eine nützliche Alternative zum vielerorts nicht erlaubten Streusalz bei Schnee und Glatteis? Das Bundesumweltamt (UBA) empfiehlt die Verwendung von ökologischen Streumitteln wie Sand, Splitt oder Granulat. Ausnahmen betreffen meist nur allgemein zugängliche Treppen oder andere kritische Bereiche. Eine einheitliche Regelung auf Bundes- oder Länderebene gibt es leider nicht

Wie oft sollte man Schnee schippen?
Die gesetzliche Räumpflicht sieht vor, dass zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr geräumt werden muss, aber nicht alle Bundesländer sanktionieren das Nichträumen der Gehwege. In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz kann die Verletzung der Räumpflicht mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro geahndet werden. Falls möglich sollte man den Schnee mit Schaufel, Schneeschieber oder Besen umgehend entfernen: Denn je länger man mit dem Schneeschippen wartet, desto eher ist der Schnee schon festgetreten und oft mit Besen und Schaufel nicht mehr richtig zu entfernen. Bei starkem und wiederkehrendem Schneefall müssen Sie auch mehrmals am Tag raus und spätestens innerhalb einer Stunde nach jedem beendeten Schneefall schippen. Und wenn für die Nacht Glatteis angekündigt ist, darf nicht bis zum nächsten Morgen gewartet werden, sondern es muss vorbeugend gestreut werden. An diesen Stellen bilden sich dann schnell Vereisungen. Die Streu- und Räumflicht besteht für Hauseigentümer bzw. Mieter für Gehwege. Der Winterdienst auf den Straßen wird in der Regel durch die Gemeinden geleistet. Je nach örtlicher Vorschrift muss auf dem Fußgängerweg eine Breite von 1,20 Meter freigemacht werden. Dadurch ist gewährleistet, dass zwei entgegenkommende Personen aneinander vorbeikommen. Für wenig genutzte Wege reichen 50 Zentimeter.

Welche Streumittel sind erlaubt?
Das rechtzeitige Räumen nach Neuschneefall macht den zusätzlichen Einsatz von Streumitteln manchmal überflüssig, aber um Vereisungen vorzubeugen, können Sie abstumpfende Streumittel wie gewaschenen Sand bis zur Körnung von max. 4mm (Sand 0/1 oder 0/2, Feinkies 1/3 oder 2/4) eingesetzt werden. Empfohlen sind ca. 100 g/m² abstumpfendes Streumittel für Gehwege. Sand ist besonders sicher, wenn es darum geht, glatte und vereiste Flächen griffiger zu machen. Er hat den Vorteil, dass er zu 100 % natürlich, biologisch unbedenklich, wiederverwendbar und damit sehr umweltfreundlich ist. Nach der Schneeräumung festgebliebener Altschnee oder Glatteis kann auch mit Splitt der Körnung 1/3 oder 2/3 mm bestreut werden. Streusplitt ist ein gebrochenes, natürliches Gestein mit scharfen Kanten, das eine sehr gute Haftung auf Eis und Schnee bietet. Die raue Struktur des Splitts sorgt für maximalen Halt und minimiert die Rutschgefahr deutlich. Splitt ist sehr langlebig und muss seltener nachgestreut werden, was ihn zu einer kosteneffizienten Option macht.
Die genauen verbindlichen Vorschriften, welche Streumittel an Ihrem Wohnort für den privaten Winterdienst erlaubt bzw. empfohlen sind, erfragen Sie bitte bei Ihrer Gemeinde. Fegen Sie nach der Schneeschmelze den gestreuten Sand oder Splitt zusammen und verwenden Sie ihn beim nächsten Schneefall wieder oder verwenden Sie das aufgekehrte Material als Baumaterial im Garten, z. B. für die Ummantelung von Leitungen und Rohren oder für andere Projekte. Wenn Sie keine Verwertungsmöglichkeit haben, können Sie Streusplitt und Sand von privaten Grundstücken und Gehwegen vor Ihrem Haus in haushaltsüblichen Mengen über die Restmülltonne entsorgen.